Stationäre Zusatzversicherung der DKV
Privatpatient im Krankenhaus – auch mit gesetzlicher Krankenversicherung
Sie sind gesetzlich versichert, möchten im Krankenhaus aber auf nichts verzichten?
Mit der stationären Zusatzversicherung der DKV genießen Sie die Vorteile einer Privatbehandlung – mit mehr Komfort, schnellerer Versorgung und Zugang zu Top-Ärzten.
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Ihre Vorteile im Überblick
✅ Freie Arztwahl
Behandlung durch Privatärzte, Chefärzte oder Spezialisten Ihrer Wahl – statt Zufallsprinzip.
✅ Spezialistenvermittlung
Auf Wunsch organisiert die DKV schnellstmöglich Termine bei geeigneten Fachärzten.
✅ Komfortable Unterbringung
Wahlweise Ein- oder Zweibettzimmer – für Ruhe, Privatsphäre und schnellere Genesung.
✅ Schnelle & hochwertige Versorgung
Direkte Behandlung ohne lange Wartezeiten – medizinisch und menschlich auf höchstem Niveau.
✅ Persönliches Gesundheitsmanagement
Begleitung durch erfahrene Berater – vor, während und nach dem Krankenhausaufenthalt.
Was ist abgedeckt?
Die stationäre Zusatzversicherung der DKV bietet umfassenden Schutz bei Krankenhausaufenthalten – egal ob geplant oder nach einem Unfall. Ihre Leistungen im Überblick:
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Freie Wahl zwischen Mehrbett-, Zwei- oder Einbettzimmer
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Behandlung durch Chefärzte und Spezialisten
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Organisation von Facharztterminen
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Krankenhaustagegeld (je nach Tarif)
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Gilt bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung
Ihr persönlicher Tarif – einfach berechnen
Nutzen Sie unseren Tarifrechner, um den passenden Schutz für sich zu finden.
In wenigen Klicks erhalten Sie einen Überblick über Leistungen und Beitragshöhe – individuell, transparent und unverbindlich.
DKV Tarifübersicht / Beitragsrechner zur Stationären Zusatzversicherung
Ihre persönliche Beratung
Als spezialisierte DKV–ERGO–DANV-Agentur mit Sitz in Berlin-Kreuzberg beraten wir seit 1985 unsere Kunden in allen Fragen des Gesundheitssystems und der Einkommensabsicherung.
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Ihre DKV-Info-Hotline:
030 6950 7000 (täglich von 9.00 - 21.00 Uhr)
Beachten Sie bitte:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.