Beihilfe-Ergänzungstarife der DKV
Private Krankenversicherung für Beamte, Referendare und beihilfeberechtigte Angehörige
Beihilfeberechtigte Personen erhalten im Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfall finanzielle Unterstützung vom Dienstherrn.
Die DKV ergänzt diesen Anspruch mit maßgeschneiderten Beihilfeergänzungstarifen – für eine umfassende Absicherung ohne Versorgungslücken.
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Wer ist beihilfeberechtigt?
Zu den beihilfeberechtigten Personen zählen:
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Bundesbeamte, Landesbeamte und Richter im Bundes- oder Landesdienst
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Berufssoldaten & Soldaten auf Zeit
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Pensionäre, entlassene Beamte aus Alters- oder Gesundheitsgründen
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Ehegatten (sofern Jahreseinkommen < 18.000 €)
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Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
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Witwen und Waisen von Beihilfeberechtigten
Wie hoch ist der Beihilfeanspruch?
Der Beihilfesatz richtet sich nach Ihrem Status:
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Alleinstehende Beamte ohne Kinder: 50 %
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Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 %
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Ehegatten: 70 % (unabhängig von der Kinderzahl)
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Kinder: 80 % der Aufwendungen
Die verbleibenden Restkosten müssen privat abgesichert werden – genau hier greift die DKV.
DKV Tarifübersicht / Beitragsrechner zur Privaten Krankenversicherung für Beamte
Warum eine Beihilfe-Ergänzungsversicherung sinnvoll ist
Die Beihilfe deckt nur einen Teil der medizinischen Kosten. Ohne ergänzende Absicherung tragen Sie die Differenz selbst – das kann im Krankheitsfall teuer werden.
Die DKV bietet leistungsstarke Tarife, die gezielt auf die Bedürfnisse von Beamtenanwärtern, Referendaren, Beamten und ihren Familien abgestimmt sind. So sichern Sie sich ein Höchstmaß an Leistung – individuell und risikogerecht.
Ihre Vorteile mit der DKV
✅ Tarife speziell für Beihilfeberechtigte
✅ Lückenlose Ergänzung zu Bundes- oder Landesbeihilfe
✅ Passend zu Ihrem Status und Familienstand
✅ Auch für Kinder, Ehepartner & Pensionäre
✅ Schneller Onlineabschluss & persönliche Beratung
Persönliche Beratung
Als spezialisierte DKV–ERGO–DANV-Agentur mit Sitz in Berlin-Kreuzberg beraten wir seit 1985 in allen Fragen des Gesundheitssystems und der Einkommensabsicherung.
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Ihre DKV-Info-Hotline:
030 6950 7000 (täglich von 9.00 - 21.00 Uhr)
Beachten Sie bitte:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.